Artikel über: Heirat & PACS
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Muss ich meinen PACS in Luxemburg anerkennen lassen, um eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben?

Nein, die Anerkennung Ihrer im Ausland geschlossenen eingetragenen Lebenspartnerschaft in Luxemburg ist aus steuerlicher Sicht nicht zwingend erforderlich, um eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Für steuerliche Zwecke zählt das Bestehen einer rechtsgültig geschlossenen Lebenspartnerschaft, unabhängig davon, in welchem Land diese registriert wurde.


Einige nützliche Hinweise:


  • Um als Partner von der gemeinsamen Veranlagung profitieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere dass die Partnerschaft während des gesamten Steuerjahres bestanden hat und Sie während dieses Zeitraums einen gemeinsamen Wohnsitz hatten. Die Option muss zudem in der Steuererklärung ausdrücklich beantragt werden.
  • Im Gegensatz zur Ehe hat der PACS keine rückwirkende Wirkung zum 1. Januar: Wenn Sie im Laufe des Jahres eine PACS-Partnerschaft eingegangen sind, ist die gemeinsame Veranlagung erst ab dem folgenden Steuerjahr möglich (vorbehaltlich eines vollständigen Partnerschaftsjahres).
  • Sie müssen Ihrer Steuererklärung eine Bescheinigung oder eine Partnerschaftsurkunde beifügen, die von den zuständigen Behörden des Landes ausgestellt wurde, in dem die Partnerschaft registriert wurde.

Aktualisiert am: 12/06/2026

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