Muss ich alle meine ausländischen Einkünfte angeben, auch wenn ich Grenzgänger bin?
Wenn Sie von der Gleichstellung profitieren und somit Anspruch auf die gleichen Vorteile und Abzüge wie eine in Luxemburg ansässige Person haben möchten, müssen Sie in Ihrer luxemburgischen Steuererklärung Ihr weltweites Einkommen angeben, d. h. Einkünfte aus Luxemburg und aus dem Ausland.
Aktualisiert am: 10/02/2026
Danke!
