Muss eine geerbte Immobilie in der Steuererklärung angegeben werden?
Sie müssen die geerbte Immobilie in Ihrer Steuererklärung angeben, aber es gibt keine unmittelbaren steuerlichen Auswirkungen, wenn Sie die Immobilie nicht verkaufen.
Sie müssen sie daher im Abschnitt „Immobiliengeschäfte“ in Ihrer Steuererklärung angeben.
Sie müssen sie daher im Abschnitt „Immobiliengeschäfte“ in Ihrer Steuererklärung angeben.
Aktualisiert am: 28/05/2025
Danke!