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Können medizinische Kosten, die nicht vollständig von der CNS (oder einer Krankenkasse) erstattet worden sind, eingetragen werden?

Medizinische Ausgaben (Pflege, Medikamente, Physiotherapie...), die nicht oder nur teilweise von der CNS oder Ihrer Krankenkasse/-versicherung erstattet werden, können als außergewöhnliche Belastungen betrachtet werden.

Sie müssen alle notwendigen Belege vorlegen, um die fehlende Erstattung sowohl von der CNS als auch von Ihrer Zusatzversicherung nachzuweisen, wie z. B. Rechnungen, Kassenzettel und Erstattungsabrechnungen der CNS und eventuell Ihrer Zusatzversicherung (CMCM, DKV, Medicis).

Es ist entscheidend, dass Sie nur die Kosten berücksichtigen, die Sie tatsächlich selbst zu tragen hatten.

Wenn sich Ihre Zahnarztkosten beispielsweise auf 10.000 € belaufen und die CNS und Ihre Zusatzversicherung insgesamt nur 3.000 € erstattet haben, können Sie die restlichen 7.000 € angeben, die den tatsächlich von Ihnen selbst getragenen Betrag darstellen.

Wo sollen medizinische Kosten (die weder von der CNS noch von Ihrer privaten Krankenkasse erstattet wurde) eingetragen werden?

Allerdings muss die Summe der außergewöhnlichen Belastungen über Ihrer normalen Belastungsgrenze liegen, um abzugsfähig zu sein!

Wie wird der Mindestbetrag bei außergewöhnlichen Belastungen berechnet?

Aktualisiert am: 23/04/2024

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