Können die einbehaltenen Steuern über die Steuererklärung zurückgefordert werden?
Ja, einbehaltene Steuern können über die Steuererklärung zurückgefordert werden, wenn der einbehaltene Betrag höher ist, als Sie tatsächlich schuldeten, zum Beispiel durch Abzüge, Steuergutschriften oder Freibeträge, auf die Sie Anspruch haben.
Aktualisiert am: 16/01/2026
Danke!
