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Kann man in einem Jahr als in Luxemburg steuerlich ansässig gelten und im folgenden Jahr nicht mehr?

Ja. Die Gleichstellung mit einem in Luxemburg steuerpflichtigen Einwohner ist nicht dauerhaft gegeben.


Die Voraussetzungen für die Gleichstellung müssen jedes Jahr auf der Grundlage der tatsächlichen Situation des Steuerpflichtigen für das betreffende Steuerjahr erfüllt sein.


Es ist daher durchaus möglich, dass eine Gleichstellungsvoraussetzung in einem bestimmten Jahr erfüllt ist (z. B. wenn der Großteil des Einkommens in Luxemburg erzielt wird oder die Schwelle für ausländische Einkünfte eingehalten wird) und im folgenden Jahr aufgrund einer veränderten Situation (Einkommensschwankungen, Arbeitgeberwechsel, höhere ausländische Einkünfte usw.) nicht mehr erfüllt ist.

Aktualisiert am: 16/01/2026

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