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Kann ich die Notarkosten für meinen Hauptwohnsitz absetzen?

Im Jahr des Erwerbs Ihres Hauptwohnsitzes können Sie die Rechnung des Notars "Ouverture de crédit" absetzen.

Der Betrag liegt in der Regel zwischen 2.000 und 5.000 Euro.

Die Notarkosten für den Kauf einer Immobilie sind nicht abzugsfähig.

Hier ein Beispiel für eine solche Rechnung:






Bei einem Immobilienkredit bei der BCEE ist die Krediteröffnung im Abschnitt "Commissions" des Bankauszugs angegeben.


BCEE

Aktualisiert am: 24/07/2024

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