Kann ich Beiträge an Arbeitskammern und Gewerkschaften absetzen?
Sie können Ihre Beiträge an luxemburgische Kammern und Gewerkschaften (z.B. OGBL, LCGB...usw.) absetzen.
Damit dies vorteilhaft ist, muss die Summe der Werbungskosten höher als 540 Euro sein. Wenn dies bei Ihnen nicht der Fall ist, brauchen Sie nichts vorzutragen: 540 Euro werden automatisch abgezogen.
Letzlich trifft jedoch das Steueramt die Entscheidung, ob diese Kosten absetzbar sind oder nicht.
Damit dies vorteilhaft ist, muss die Summe der Werbungskosten höher als 540 Euro sein. Wenn dies bei Ihnen nicht der Fall ist, brauchen Sie nichts vorzutragen: 540 Euro werden automatisch abgezogen.
Letzlich trifft jedoch das Steueramt die Entscheidung, ob diese Kosten absetzbar sind oder nicht.
Aktualisiert am: 01/02/2024
Danke!