Kann Home office aus dem Ausland meine Gleichstellung mit einem Gebietsansässigen in Frage stellen?
Ja, Home office aus dem Ausland gilt als ausländisches Einkommen, wenn Sie den gesetzlichen Schwellenwert überschreiten.
Dieses ausländische Einkommen wird somit berücksichtigt, um festzustellen, ob Sie eine der Voraussetzungen für die Gleichstellung erfüllen (oder nicht).
Aktualisiert am: 10/02/2026
Danke!
