Was sind die Verzugszinsen, die bei einer verspäteten Zahlung anfallen?
Wird die Steuerschuld nicht zum Fälligkeitstermin beglichen, werden Verzugszinsen nicht nur auf die festgesetzte Steuer, sondern auch auf den festgesetzten Zusatzbetrag für die verspätete Einreichung der Steuererklärung berechnet.
Es gibt zwei Arten von Verzugszinsen:
Zinsen zum pauschalen Gesamtsatz von 0,1 % oder 0,2 % pro Monat, die anwendbar sind, wenn dem Steuerpflichtigen eine Zahlungsfrist zugestanden wird.
Zinsen zum vollen Satz von 0,6 % pro Monat, die angewandt werden, wenn die Steuerschuld nicht bei Fälligkeit beglichen wird, also nach Ablauf des Monats, der auf den Erhalt des Steuerbescheids folgt, d. h.:
Abwesenheit einer Zahlungsfrist,
Einreichung eines Antrags auf Zahlungsfrist nach dem Fälligkeitsdatum,
Vereinbarung einer Zahlungsfrist, die drei Jahre übersteigt.
Es gibt zwei Arten von Verzugszinsen:
Zinsen zum pauschalen Gesamtsatz von 0,1 % oder 0,2 % pro Monat, die anwendbar sind, wenn dem Steuerpflichtigen eine Zahlungsfrist zugestanden wird.
Zinsen zum vollen Satz von 0,6 % pro Monat, die angewandt werden, wenn die Steuerschuld nicht bei Fälligkeit beglichen wird, also nach Ablauf des Monats, der auf den Erhalt des Steuerbescheids folgt, d. h.:
Abwesenheit einer Zahlungsfrist,
Einreichung eines Antrags auf Zahlungsfrist nach dem Fälligkeitsdatum,
Vereinbarung einer Zahlungsfrist, die drei Jahre übersteigt.
Aktualisiert am: 09/04/2024
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