Artikel über: Grenzgänger
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Ist die soziale Sicherheit betroffen, wenn ich die zulässige Grenze für Home office überschreite?

Ja, wenn Sie mehr als 50 % Ihrer Arbeitszeit im Homeoffice arbeiten, unterliegen Sie dem Sozialversicherungssystem Ihres Wohnsitzlandes.

Aktualisiert am: 10/02/2026

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