Ist die soziale Sicherheit betroffen, wenn ich die zulässige Grenze für Home office überschreite?
Ja, wenn Sie mehr als 50 % Ihrer Arbeitszeit im Homeoffice arbeiten, unterliegen Sie dem Sozialversicherungssystem Ihres Wohnsitzlandes.
Aktualisiert am: 10/02/2026
Danke!
