Ist der feste Steuersatz für verheiratete Grenzgänger verpflichtend?
Nein, als verheiratetes Grenzgängerpaar sind Sie nicht verpflichtet, den festen Steuersatz zu wählen.
Sie können in der Quellensteuer in Steuerklasse 1 verbleiben und anschließend in Ihrer Steuererklärung die gemeinsame Veranlagung und die Anwendung der Steuerklasse 2 beantragen (oder darauf verzichten).
Aktualisiert am: 16/01/2026
Danke!
