Artikel über: Grenzgänger
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Home Office: Steuerliche Vorschriften, Sozialversicherung... etc.

In Bezug auf die steuerliche Grenze



Für Belgien, Frankreich und Deutschland liegt die steuerliche Toleranzschwelle bei 34 Tagen. Nach Überschreiten dieser Grenze wird die Vergütung für die Homeoffice-Tage in dem Land, in dem Sie wohnen, steuerpflichtig.
Beispiel: Paul wohnt in Belgien und leistet im Jahr 2024 60 Tage Home Office. Die Vergütung für diese 60 Tage entspricht 25 000 Euro.
Diese 25.000 Euro sind dann in Luxemburg steuerfrei und in Belgien voll steuerpflichtig.

In Bezug auf den Freibetrag für die Sozialversicherung.



Grenzgänger können bis zu 49% ihrer Zeit außerhalb Luxemburgs arbeiten, bleiben aber weiterhin in der luxemburgischen Sozialversicherung versichert.

Aktualisiert am: 20/02/2024

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