Artikel über: Wirtschaftlicher Gewinn
Dieser Artikel ist auch verfügbar in:

Ist ein Gewinn aus einer Photovoltaikanlage steuerpflichtig?

Wenn Ihre Photovoltaikanlage eine Leistung zwischen 1 und 30 kWp hat, dann gilt diese als Hobbytätigkeit und das daraus resultierende Einkommen ist nicht steuerpflichtig. (Für 2022 und 2021 muss die Leistung kleiner oder gleich 10 kWp sein).

Das bedeutet, dass die vom Staat erhaltene Förderung nicht steuerpflichtig ist und die Kosten für den Betrieb der Sonnenkollektoren private Ausgaben darstellen, die nicht abzugsfähig sind.

Wenn die Photovoltaikanlage jedoch langfristig einen Gewinn erwirtschaften soll, wird sie als gewerbliche Tätigkeit betrachtet und ist steuerpflichtig. In diesem Fall sind die Ausgaben für die Installation und die Abschreibung voll abzugsfähig.

Wo sollten die Gewinne einer Photovoltaikanlage eingetragen werden?

Aktualisiert am: 26/09/2024

War dieser Beitrag hilfreich?

Teilen Sie Ihr Feedback mit

Stornieren

Danke!