Hat Home Office einen Einfluss auf die Gleichstellung eines nichtansässigen Steuerpflichtigen mit einem ansässigen Steuerpflichtigen?
Ja, Home Office hat Auswirkungen auf die Gleichstellung eines nicht gebietsansässigen Steuerpflichtigen mit einem gebietsansässigen Steuerpflichtigen.
Um als ansässig zu gelten, müssen Sie mindestens eine der drei folgenden Bedingungen erfüllen:
Mindestens 90% des Haushaltseinkommens wird in Luxemburg erwirtschaftet. Bei der Berechnung dieses Prozentsatzes werden die ersten 50 Tage, die im Ausland gearbeitet werden, mit luxemburgischen Einkünften gleichgesetzt (z. B. 50 Tage Homeoffice).
Der Haushalt erzielt im Ausland (ohne Luxemburg) ein Einkommen von weniger als 13 000 EUR netto.
Nur für in Belgien ansässige Personen, wenn mehr als 50 % der Berufseinkünfte in Luxemburg erzielt werden.
Wenn mindestens eine dieser Bedingungen erfüllt ist, können Sie einer in Luxemburg ansässigen Person gleichgestellt werden. Bei verheirateten oder verpartnerten Paaren muss mindestens einer der Partner eine der drei Bedingungen erfüllen.
Um als ansässig zu gelten, müssen Sie mindestens eine der drei folgenden Bedingungen erfüllen:
Mindestens 90% des Haushaltseinkommens wird in Luxemburg erwirtschaftet. Bei der Berechnung dieses Prozentsatzes werden die ersten 50 Tage, die im Ausland gearbeitet werden, mit luxemburgischen Einkünften gleichgesetzt (z. B. 50 Tage Homeoffice).
Der Haushalt erzielt im Ausland (ohne Luxemburg) ein Einkommen von weniger als 13 000 EUR netto.
Nur für in Belgien ansässige Personen, wenn mehr als 50 % der Berufseinkünfte in Luxemburg erzielt werden.
Wenn mindestens eine dieser Bedingungen erfüllt ist, können Sie einer in Luxemburg ansässigen Person gleichgestellt werden. Bei verheirateten oder verpartnerten Paaren muss mindestens einer der Partner eine der drei Bedingungen erfüllen.
Aktualisiert am: 23/04/2024
Danke!