Artikel über: MyGuichet Assistent
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Wird meine Steuererklärung geprüft, wenn ich sie mit dem MyGuichet-Assistenten ausgefüllt habe?

Zunächst nicht. Der MyGuichet-Assistent ist ein Online-Erfassungstool: Er ermöglicht es Ihnen, die Felder Ihrer Erklärung selbst auszufüllen und diese elektronisch an die ACD zu übermitteln. Er führt jedoch keine manuelle Überprüfung durch, die über die technische Konsistenz der ausgefüllten Felder (Datumsformate, Zahlenangaben, Pflichtfelder…) hinausgeht.


In der Phase der vorläufigen Abrechnung wird Ihre Steuererklärung nicht von einem Mitarbeiter der ACD geprüft. Es erfolgt keine Überprüfung der Abzüge, auf die Sie möglicherweise Anspruch haben: Fahrtkosten, Hypothekenzinsen, Versicherungen, Altersvorsorge, außerordentliche Aufwendungen, Anschaffungskosten, Spenden an anerkannte Organisationen…


Das bedeutet:


  • Ein vergessenes Feld wird vom Assistenten nicht angezeigt.
  • Ein falsch verstandener Punkt wird nicht korrigiert.
  • Ein Abzug, auf den Sie Anspruch hatten, den Sie aber nicht eingegeben haben, wird nicht hinzugefügt.


Die vorläufige Abrechnung spiegelt genau das wider, was im MyGuichet-Assistenten eingegeben wurde, nicht mehr und nicht weniger. Wenn Ihre Steuererklärung einen Fehler oder eine Auslassung enthält, wirkt sich dies direkt auf die Steuerberechnung aus, und die vorläufige Abrechnung, die Sie erhalten, trägt die Konsequenzen.


Die eigentliche Überprüfung Ihrer Steuererklärung erfolgt später, bei der Umstellung auf die endgültige Abrechnung. Zu diesem Zeitpunkt prüft ein Mitarbeiter des Finanzamtes Ihre Unterlagen und Belege, doch dieser Vorgang kann bis zu 5 Jahre dauern.

Aktualisiert am: 26/05/2026

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