Wo sollen die bei einer Scheidung gezahlten Rentenzahlungen eingetragen werden?
Die Rentenzahlungen können Sie im Formular "Andere" unter "Rentenzahlungen und dauernde Lasten" absetzen.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Rente handelt, die an einen ehemaligen Ehepartner gezahlt wird, und nicht um Unterhalt für ein Kind.

Aktualisiert am: 02/03/2026
Danke!
