Welche Versicherungen sind für einen als ansässig gleichgestellten Grenzgänger steuerlich absetzbar?
Als Grenzgänger, die einem ansässigen Steuerpflichtigen gleichgestellt sind, können Sie dieselben Versicherungen absetzen wie inländische Steuerpflichtige.
Die wichtigsten ausländischen Versicherungen, die in Luxemburg steuerlich absetzbar sind, sind:
- Lebensversicherung
- Todesfallversicherung
- Restschuldversicherung (im Zusammenhang mit einem Immobilienkredit)
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Privathaftpflichtversicherung (Wohnung/Haus)
- Krankenversicherung (gesetzliche oder ergänzende Krankenversicherung)
Aktualisiert am: 20/01/2026
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