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In welchem Fall ist der feste Steuersatz vorteilhaft?

Der feste Steuersatz ist vorteilhaft, wenn die Gehaltsunterschiede zwischen den beiden Ehepartnern groß sind.

In dem Fall, dass ein Ehegatte Einkommen in Luxemburg und der andere im Ausland (z. B. Belgien) hat, muss das Einkommen aus Luxemburg höher sein als das Einkommen aus Belgien.
Andernfalls wäre es nicht vorteilhaft, sich für den Steuersatz in Luxemburg zu entscheiden, denn dadurch würde sich Ihr Steuersatz nur erhöhen! In diesem Fall ist es besser, in der Steuerklasse 1 zu bleiben.

Aktualisiert am: 12/02/2024

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