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Was sind die Bedingungen, damit die Ausgaben für ein Homeoffice steuerlich absetzbar sind?

Damit ein Homeoffice steuerlich anerkannt wird und die damit verbundenen Ausgaben absetzbar sind, müssen mehrere spezifische Bedingungen erfüllt sein.

Hier sind die detaillierten Kriterien zur Beantwortung häufig gestellter Fragen:


Ausschließlich oder fast ausschließlich berufliche Nutzung:
Das Homeoffice muss ausschließlich oder nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden. Eine geteilte Nutzung mit privaten Aktivitäten (selbst geringfügige) kann zur Ablehnung der Absetzbarkeit führen.

Trennung von Privat- und Berufsleben:
Der Raum muss klar vom Wohnbereich getrennt sein, also einen eigenständigen Raum darstellen. Wenn eine Person über ein Büro an einem anderen Arbeitsort verfügt, kann sie die Kosten für ein Homeoffice in der Regel nicht absetzen.

Nachweis der Notwendigkeit und beruflichen Nutzung:
Eine zeitweise Nutzung ist akzeptabel, solange der Raum in dieser Zeit nicht für andere Aktivitäten genutzt wird. Sollte er jedoch teilweise privat genutzt werden, könnte dies die Abzugsfähigkeit gefährden.

Verhältnis zur restlichen Wohnfläche:
Das Büro sollte im Verhältnis zu den anderen Wohnräumen nicht zu groß sein, um den für die Familie verfügbaren Wohnraum nicht einzuschränken. Ein Raum, der als Durchgang zu anderen Wohnbereichen dient, ist ebenfalls nicht akzeptabel.

Nachweisführung:
Zur Bestätigung der ausschließlich beruflichen Nutzung kann die Verwaltung Folgendes prüfen:
Ausreichende Wohnfläche für die Familie: Wenn der für das Homeoffice genutzte Raum eine angemessene Größe hat und ausreichend Platz für die übrigen familiären Bedürfnisse bleibt, unterstützt dies die steuerliche Anerkennung.
Kein wohnlicher Charakter: Ein Homeoffice sollte keine typischen Merkmale eines Wohnraums aufweisen (z. B. luxuriöse Möbel oder Einrichtungen, die eine private Nutzung fördern könnten).
Abgeschlossener Raum: Das Büro sollte ein geschlossener und von den anderen Räumen getrennter Raum sein, um die Möglichkeit einer privaten Nutzung zu minimieren.
Keine Durchgangsnutzung: Wenn der Raum durchquert werden muss, um andere Räume zu erreichen, wird es schwierig, eine ausschließlich berufliche Nutzung zu belegen.

Zusammengefasst werden die Steuerbehörden jede Situation anhand dieser Kriterien prüfen, um sicherzustellen, dass das Homeoffice ausschließlich oder nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird.

Achtung ! Wenn Sie Ausgaben für ein Homeoffice absetzen, sollten Sie sich bewusst sein, dass dies bei der Veräußerung Ihrer Hauptwohnung zu Kapitalertragssteuern führen kann. Der Teil Ihres Hauses, der für geschäftliche Zwecke genutzt wird, könnte als nicht privat angesehen werden.

Aktualisiert am: 30/10/2024

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