Artikel über: Gehälter
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Wo muss ich meine Zinsbonifikation angeben?

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Zinsbonifikation erhalten haben, müssen Sie diese wie folgt angeben und wo sie zu melden ist:

Gehälter



Bitte übertragen Sie die Zinsvergütung in die Kategorie Gehälter > Abzüge > Zinsbonifikation.



Immobilien



Bitte tragen Sie die Zinsgutschrift auch in die Kategorie Immobilien ein, wenn Sie Ihr Immobiliendarlehen angeben.

Aktualisiert am: 07/02/2024

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