Wo muss ich meine Zinsbonifikation angeben?
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Zinsbonifikation erhalten haben, müssen Sie diese wie folgt angeben und wo sie zu melden ist:
Bitte übertragen Sie die Zinsvergütung in die Kategorie Gehälter > Abzüge > Zinsbonifikation.
Bitte tragen Sie die Zinsgutschrift auch in die Kategorie Immobilien ein, wenn Sie Ihr Immobiliendarlehen angeben.
Gehälter
Bitte übertragen Sie die Zinsvergütung in die Kategorie Gehälter > Abzüge > Zinsbonifikation.
Immobilien
Bitte tragen Sie die Zinsgutschrift auch in die Kategorie Immobilien ein, wenn Sie Ihr Immobiliendarlehen angeben.
Aktualisiert am: 07/02/2024
Danke!