Wo muss ich meine Zinsbonifikation angeben?
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Zinsbonifikation erhalten haben, müssen Sie diese wie folgt angeben und wo sie zu melden ist:
Gehälter
Bitte übertragen Sie die Zinsvergütung in die Kategorie Gehälter > Abzüge > Zinsbonifikation.
Immobilien
Bitte tragen Sie die Zinsgutschrift auch in die Kategorie Immobilien ein, wenn Sie Ihr Immobiliendarlehen angeben.
Die Zinsbonifikation muss im Zusammenhang mit Ihrem Hauptwohnsitz stehen, um in Luxemburg steuerlich absetzbar zu sein.
Aktualisiert am: 23/01/2025
Danke!