Kann ich Berufskleidung absetzen?
Sie können ausschließlich für berufliche Zwecke verwendete Kleidung, die nicht vom Arbeitgeber erstattet wird, absetzen.
Zum Beispiel die Kleidung eines angestellten Rechtsanwalts, die Kleidung einer angestellten Krankenschwester. Anzüge und Maßanzüge gelten nicht als Berufskleidung.
Ein Kaufnachweis (Rechnung) sollte beigefügt werden.
Aktualisiert am: 20/02/2024
Danke!