Artikel über: Grenzgänger
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Ist der feste Steuersatz für verheiratete Grenzgänger verpflichtend?

Nein, als verheiratetes Grenzgängerpaar sind Sie nicht verpflichtet, den festen Steuersatz zu wählen.

Sie können in der Quellensteuer in Steuerklasse 1 verbleiben und anschließend in Ihrer Steuererklärung die gemeinsame Veranlagung und die Anwendung der Steuerklasse 2 beantragen (oder darauf verzichten).

Aktualisiert am: 16/01/2026

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