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Wie wird die Proratisierung der abzugsfähigen Schuldzinsen berechnet?

Für das Steuerjahr 2024 :


Für das Steuerjahr 2024 wird keine Proratisationsberechnung durchgeführt.



Für das Steuerjahr 2023:


Die Berechnung der abzugsfähigen Schuldzinsen basiert auf mehreren Faktoren wie :


  • das Datum des Erwerbs der Immobilie
  • das Datum des Einzugs in die Immobilie
  • die für den Immobilienkredit gezahlten Zinsen
  • die Obergrenze für die Zinsen.



Hier sind zwei Beispiele:



Beispiel 1:


Ein Paar (verheiratet oder verpartnert) hat am 01.04.2023 ein Haus gekauft und sind am 01.07.2023 eingezogen.
Sie haben im Jahr 2023 Zinsen in Höhe von 10'000 € gezahlt.
Die anzuwendende Obergrenze liegt bei 6'000€.
Zeitraum der Nichtbelegung: 91 Tage.
Tage bis zum Ende des Jahres: 275.



Details zur Berechnung:


Feld 1017: __.
10'000 * (91 / 275) = 3'309,09€


Feld 1021: __ __.
10'000 - 3'309,09 = 6'690,91€
Da die 6'690,91€ über dem Höchstbetrag von 6'000€ liegen, muss der Höchstbetrag angewendet werden.


Feld 1029: __.
3'309,09 + 6'000 = 9'309,09€






Beispiel 2:


Ein alleinstehender Mann hat am 1.4.2023 ein Haus gekauft und ist am 1.7.2023 eingezogen.
Er hat im Jahr 2023 Zinsen in Höhe von 5'000€ gezahlt.
Die anzuwendende Obergrenze liegt bei 3'000€.


Zeitraum der Nichtbelegung: 91 Tage.
Tage bis zum Jahresende: 275.



Details zur Berechnung:


Feld 1017: __.
5.000 * (91 / 275) = 1'654,55€


Feld 1021: __ __.
5.000 - 1'654,55 = 3'345,45€
Da die 3'345,45€ über dem Höchstbetrag von 3'000€ liegen, muss der Höchstbetrag angewendet werden.


Feld 1029: __.
1'654,55 + 3'000 = 4'654,55€



Aktualisiert am: 11/02/2025

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