Muss das Scheidungsurteil der Steuererklärung beigefügt werden?
Ja.
Das Scheidungsurteil muss der Steuererklärung beigefügt werden.
Es ermöglicht der Steuerbehörde, Ihre familiäre Situation (Scheidung, Datum des Inkrafttretens, Sorgerecht für Kinder, eventuelle Unterhaltszahlungen usw.) zu überprüfen und die entsprechenden Steuervorschriften korrekt anzuwenden.
Aktualisiert am: 10/02/2026
Danke!
