Artikel über: GehälterDieser Artikel ist auch verfügbar in:Wo sollte die Pflegeversicherung eingetragen werden?Die Sozialversicherungsbeiträge zur Pflegeversicherung sind nicht abzugsfähig und müssen daher nicht in der Steuererklärung ausgewiesen werden.Aktualisiert am: 20/02/2024