Kann ich gegen eine Abrechnung Einspruch einlegen, die auf einer über den MyGuichet-Assistenten ausgefüllten Erklärung basiert?
Ja. Unabhängig davon, ob Sie nach der Nutzung des MyGuichet-Assistenten zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung eine vorläufige oder eine endgültige Abrechnung erhalten haben, können Sie innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der betreffenden Abrechnung bei der ACD Einspruch einlegen.
Einspruch gegen die vorläufige Abrechnung
Dies ist sinnvoll, sobald Sie nach Erhalt feststellen, dass eine Angabe im MyGuichet-Assistenten nicht korrekt eingegeben wurde. Zum Beispiel:
- Ein vergessener Abzug (Kreditzinsen, Altersvorsorge, Fahrtkosten…);
- Ein falsch angegebenes oder der falschen Kategorie zugeordnetes Einkommen;
- Eine nicht berücksichtigte familiäre Situation (Wechsel der Steuerklasse, Heirat, Geburt, Scheidung…)
Achtung: Der Einspruch setzt die Zahlungsverpflichtungen nicht aus!
Die Ihnen zugestellte Steuerrechnung wird sofort wirksam, unabhängig von der Einreichung eines Einspruchs:
- Wenn Sie eine Nachzahlung leisten müssen: Der Betrag muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids beglichen werden, um Verzugszinsen oder Strafen zu vermeiden. Die Zahlung steht der Einlegung eines Einspruchs nicht entgegen, es handelt sich um zwei getrennte Vorgänge. Im Falle eines erfolgreichen Einspruchs wird Ihnen der zu viel gezahlte Betrag später von der ACD zurückerstattet.
- Falls Ihnen eine Rückerstattung zusteht: Wir empfehlen Ihnen, bereits jetzt die notwendigen Schritte einzuleiten, um diese zu erhalten, ohne den Ausgang des Einspruchs abzuwarten. Sollte Ihr Einspruch zu einer zusätzlichen Rückerstattung führen, wird Ihnen das Finanzamt nach Bearbeitung des Vorgangs ein zweites Schreiben mit der Nachzahlung zusenden.
Aktualisiert am: 26/05/2026
Danke!
