Artikel über: Werbekosten
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Wo finde ich die Werbungskosten auf dem Formular 100?

Die Werbungskosten sind auf Seite 7 des Formulars 100 aufgeführt.



Wenn Sie Kosten im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit unter der Kategorie „**Beschaffungskosten**“ angeben, liegt es im Ermessen der CDA, diese zu akzeptieren und abzulehnen. Diese Kosten sind daher nicht automatisch gültig.

Wichtig :
Wenn keine Ausgaben geltend gemacht werden, wird ein Pauschalabzug von 540 Euro vorgenommen.
Wenn Ihre Ausgaben 540 Euro übersteigen, können Sie sie in der Kategorie „Beschaffungskosten “ angeben.

Aktualisiert am: 25/02/2025

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