Artikel über: Werbekosten
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Wo finde ich die Werbungskosten auf dem Formular 100?

Die Werbungskosten sind auf **Seite 7 **des Formulars 100 aufgeführt.



Wenn Sie Kosten im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit unter der Kategorie „Beschaffungskosten“ angeben, liegt es im Ermessen der CDA, diese zu akzeptieren und abzulehnen. Diese Kosten sind daher nicht automatisch gültig.


Wichtig :

  • Wenn keine Ausgaben geltend gemacht werden, wird ein Pauschalabzug von 540 Euro vorgenommen.
  • Wenn Ihre Ausgaben 540 Euro übersteigen, können Sie sie in der Kategorie „Beschaffungskosten “ angeben.

Aktualisiert am: 25/02/2025

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