Wie wird man einem inländischen Steuerpflichtigen gleichgestellt?
Um als gebietsansässiger Steuerzahler zu gelten, müssen Sie mindestens eine der drei folgenden Bedingungen erfüllen:
- Mindestens 90 % des weltweiten Einkommens sind in Luxemburg steuerpflichtig. Bei der Berechnung dieses Prozentsatzes werden die ersten 50 im Ausland gearbeiteten Tage als luxemburgisches Einkommen angerechnet (z. B. 50 Tage Home office).
- Das jährliche Nettoeinkommen, das nicht der luxemburgischen Einkommensteuer unterliegt, beträgt weniger als 13.000 €
- Für belgische Einwohner: Eine Gleichstellung mit ansässigen Steuerzahlern kann nur beantragt werden, wenn mehr als 50 % des beruflichen Einkommens des Haushalts in Luxemburg steuerpflichtig sind.
Wenn mindestens eine dieser Bedingungen erfüllt ist, können Sie einer in Luxemburg ansässigen Person gleichgestellt werden. Bei verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Paaren muss mindestens einer der Partner eine der drei Bedingungen erfüllen.
Aktualisiert am: 26/02/2026
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