Wie wird man einem inländischen Steuerpflichtigen gleichgestellt?
Um als gebietsansässiger Steuerzahler zu gelten, müssen Sie mindestens eine der drei folgenden Bedingungen erfüllen:
Mindestens 90% des Haushaltseinkommens wird in Luxemburg erzielt. Bei der Berechnung dieses Prozentsatzes werden die ersten 50 Tage, an denen im Ausland gearbeitet wird, als luxemburgisches Einkommen gewertet (z. B. 50 Tage Home Office).
Der Haushalt erzielt im Ausland (ohne Luxemburg) ein Einkommen von weniger als 13 000 EUR netto.
Nur für in Belgien ansässige Personen, wenn mehr als 50 % der Berufseinkünfte in Luxemburg erzielt werden.
Wenn mindestens eine dieser Bedingungen erfüllt ist, können Sie einer in Luxemburg ansässigen Person gleichgestellt werden. Bei verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Paaren muss mindestens einer der Partner eine der drei Bedingungen erfüllen.
Weitere Details zu diesem Thema finden Sie auf unserer Registerkarte "Artikel", indem Sie auf den folgenden Link klicken:
Als in luxemburgischer Einwohner betrachtet werden: Was Sie wissen müssen
Mindestens 90% des Haushaltseinkommens wird in Luxemburg erzielt. Bei der Berechnung dieses Prozentsatzes werden die ersten 50 Tage, an denen im Ausland gearbeitet wird, als luxemburgisches Einkommen gewertet (z. B. 50 Tage Home Office).
Der Haushalt erzielt im Ausland (ohne Luxemburg) ein Einkommen von weniger als 13 000 EUR netto.
Nur für in Belgien ansässige Personen, wenn mehr als 50 % der Berufseinkünfte in Luxemburg erzielt werden.
Wenn mindestens eine dieser Bedingungen erfüllt ist, können Sie einer in Luxemburg ansässigen Person gleichgestellt werden. Bei verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Paaren muss mindestens einer der Partner eine der drei Bedingungen erfüllen.
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Als in luxemburgischer Einwohner betrachtet werden: Was Sie wissen müssen
Aktualisiert am: 24/07/2024
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