Der gesamte von meiner Photovoltaikanlage erzeugte Strom wird in meinem Haushalt verbraucht. Muss ich etwas angeben?
Nein. In diesem Fall liegt weder ein gewerbliches Unternehmen noch eine betreffende Einkommensart vor: Die Betriebskosten sind nicht abzugsfähige private Ausgaben, und eine eventuelle Kapitalförderung ist nicht steuerpflichtig. Wenn Sie die Anlage über einen Kredit finanziert haben, bleiben die Zinsen innerhalb bestimmter gesetzlicher Grenzen als Sonderausgabe abzugsfähig.
Aktualisiert am: 10/07/2026
Danke!
