Wie macht man eine Steuererklärung, wenn ein Partner für eine EU-Einrichtung arbeitet und der andere in Luxemburg?
Die Steuererklärung hängt davon ab, ob das Paar verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft (PACS) lebt, sowie vom steuerlichen Aufenthaltsstatus des Angestellten der EU-Einrichtung.
Für verheiratete Paare :
Verheiratete Paare reichen standardmäßig eine gemeinsame Steuererklärung in Luxemburg ein. Das Einkommen des Angestellten der EU-Institution ist von der luxemburgischen Steuer befreit und muss nicht als steuerpflichtiges Einkommen angegeben werden. Eine Beschäftigungsbescheinigung der EU-Institution muss vorgelegt werden. Das Paar kann gemeinsame Abzüge wie Hypothekenzinsen oder Versicherungsprämien beantragen.
Für verpartnerte Paare :
Verpartnerte Paare können nur dann eine gemeinsame Steuererklärung einreichen, wenn beide Partner steuerlich in Luxemburg ansässig sind - dies ist eine gesetzliche Voraussetzung für die gemeinsame Veranlagung von verpartnerten Paaren. Im Falle einer gemeinsamen Steuererklärung muss der Arbeitnehmer der EU-Institution eine Arbeitsbescheinigung vorlegen, in der ausdrücklich sein steuerlicher Wohnsitz in Luxemburg angegeben ist. Wenn der Arbeitnehmer der EU-Institution nicht in Luxemburg steuerlich ansässig ist, meldet nur der in Luxemburg beschäftigte Partner sein Gehalt und beantragt individuelle Abzüge.
Wie bestimmt man den steuerlichen Wohnsitz eines europäischen Beamten?
- Der Partner kommt ausschließlich zum Dienstantritt bei einer europäischen Institution nach Luxemburg:
- Der steuerliche Wohnsitz verbleibt im Herkunftsland, auch wenn das Paar gemeinsam in Luxemburg lebt.
- Eine gemeinsame Besteuerung gemäß Artikel 3bis ist nicht möglich, da die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
- Der Partner lebte bereits in Luxemburg oder kam aus einem anderen Grund als dem Dienstantritt:
- In diesem Fall gilt Luxemburg als steuerlicher Wohnsitz und eine gemeinsame Besteuerung gemäß Artikel 3bis ist möglich, sofern die eingetragene Lebenspartnerschaft das ganze Jahr über bestand und die Partner denselben Wohnsitz in Luxemburg hatten.
Aktualisiert am: 29/10/2025
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