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Wird ausländisches Einkommen in Luxemburg besteuert?

Als in Luxemburg ansässiger Steuerpflichtiger müssen Sie Ihr gesamtes Einkommen, sowohl aus Luxemburg als auch aus dem Ausland, angeben.


Wenn Sie als Grenzgänger einem in Luxemburg steuerlich Ansässigen gleichgestellt werden möchten, müssen Sie ebenfalls Ihr gesamtes Einkommen in Luxemburg angeben, d. h. sowohl Ihr luxemburgisches als auch Ihr ausländisches Einkommen.


Wichtig: Sie müssen die verschiedenen Beträge in Euro angeben.


Wie kann ich Einkommen in einer anderen Währung angeben?


Wie werden sie besteuert?


Keine Panik, Doppelbesteuerung ist in der Europäischen Union verboten Gemäß den Doppelbesteuerungsabkommen, die zwischen den betreffenden Ländern geschlossen wurden, werden die ausländischen Einkünfte bei der Berechnung Ihres Steuersatzes berücksichtigt.


Dieser Steuersatz wird dann nur auf Ihr luxemburgisches Einkommen angewendet.


Beispiel mit ausländischem Einkommen:


  • Luxemburgische Einkünfte: 50.000 €
  • Ausländische Einkünfte: 30.000 €


= Gesamteinkommen: 80.000 €


Der durchschnittliche Steuersatz in Steuerklasse 1 auf die 80.000 € für 2024 beträgt : 24,64%


Diese 24,64% werden dann nur auf Ihr luxemburgisches Einkommen angewendet.

50.000 * 24,64% = 12.320 €


Der Beitrag für den Arbeitsfonds von 7% muss ebenfalls berechnet werden.

12.320 * 1,07 = 13.182,4 €


Der Gesamtsteuerbetrag beläuft sich also auf 13.182,4 €


Beispiel ohne ausländische Einkünfte:


Luxemburgische Einkünfte: 50.000 €


Der durchschnittliche Steuersatz in Steuerklasse 1 für 2024 beträgt : 16,04%


Die Gesamtsteuerlast beträgt somit 8.020 €


Aktualisiert am: 05/08/2025

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