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Wie hoch ist die abzugsfähige Obergrenze für die Zinsen meines Immobilienkredits?

Die Obergrenze für den Abzug variiert nach zwei Kriterien:


  • Das Jahr des Einzugs
  • Der Zusammensetzung Ihres Haushalts.


Außerdem bestimmt das Jahr des Einzugs die maximale Abzugsgrenze pro Person, die Sie beanspruchen können.


Welches Datum soll in das Feld „Datum der Verfügbarkeit“ eingetragen werden?


Obergrenzen für das Steuerjahr 2025


Verfügbarkeitsdatum

Abzugsgrenze pro Person (€)

Nach le 31/12/2023

Uneingeschränkter Abzug

Zwischen dem 31/12/2019 und 01/01/2024

4.000 €

Zwischen dem 31/12/2014 und 01/01/2020

3.000 €

Vor dem 01/01/2015

2.000 €


Konkretes Beispiel für die Steuererklärung 2025


Eine vierköpfige Familie (2 Eltern und 2 Kinder) hat ihren Hauptwohnsitz erworben, der 2016 bezugsfertig sein wird.


Der geltende Höchstbetrag beträgt 3.000 € pro Person.

Der Haushalt profitiert somit von einem maximalen Abzug von 12.000 € pro Jahr (3.000 € × 4 Personen).


Variante 1: Die Familie zahlt 15.000 € Zinsen

Die Obergrenze liegt bei 12.000 €, daher sind nur 12.000 € abzugsfähig. Die überschüssigen 3.000 € können nicht berücksichtigt werden.


Variante 2: Die Familie zahlt 8.000 € Zinsen

Da die tatsächlichen Zinsen unter der Obergrenze liegen, sind die gesamten 8.000 € abzugsfähig.



Obergrenzen für das Steuerjahr 2024


Verfügbarkeitsdatum

Abzugsgrenze pro Person (€)

Nach le 31/12/2022

Uneingeschränkter Abzug

Zwischen dem 31/12/2018 und 01/01/2023

4.000 €

Zwischen dem 31/12/2013 und 01/01/2019

3.000 €

Vor dem 01/01/2014

2.000 €


Obergrenzen für das Steuerjahr 2023


Einzugsjahr

Abzugsgrenze pro Person (€)

Die ersten fünf Jahre

3.000 €

Zwischen 6 und 10 Jahren

2.250 €

Nach 10 Jahren

1.500 €



Obergrenzen für das Steuerjahr 2022


Einzugsjahr

Abzugsgrenze pro Person (€)

Die ersten fünf Jahre

2.000 €

Zwischen 6 und 10 Jahren

1.500 €

Nach 10 Jahren

1.000 €

Aktualisiert am: 03/03/2026

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