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Wie wird meine Fahrtkostenpauschale berechnet?

Fahrtkosten werden auf der Grundlage der Kilometerentfernung (Entfernungseinheiten) zwischen Ihrer Wohngemeinde und der Gemeinde Ihres Arbeitsplatzes berechnet.

Die Entfernungskilometer werden mit 99€ multipliziert, um die jährliche Fahrtkostenpauschale zu erhalten. Die ersten 4 Einheiten, die jeweils 99 € oder insgesamt 396 € entsprechen, werden bei dieser Berechnung jedoch nicht mehr berücksichtigt.

Der maximale Pauschalabzug beträgt 26 Einheiten bzw. 2.574 € pro Steuerjahr.

Wenn Sie im Laufe eines Jahres Ihren Wohn- oder Arbeitsort wechseln und sich dadurch die Entfernung erhöht, wird diese Erhöhung ab Beginn des Monats wirksam, in dem der Wechsel stattgefunden hat. Wenn sich die Entfernung jedoch im Laufe des Jahres verringert, wirkt sich dies nicht auf dieses Jahr aus.

Weitere Details finden Sie auf unserer Registerkarte "Artikel", wenn Sie auf den folgenden Link klicken: Berechnung der Fahrtkostenpauschale

Um Ihre Fahrtkostenpauschale zu berechnen, benutzen Sie unseren Simulator: Simulator - Fahrtkostenpauschale

Aktualisiert am: 12/02/2024

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