Welches Dokument benötige ich, um meine freiwillig gezahlten Sozialbeiträge anzugeben?
Um freiwillige Sozialbeiträge anzugeben (z. B. wenn Sie in Luxemburg freiwillig Beiträge zur Sozialversicherung zahlen), benötigen Sie eine jährliche Bescheinigung, die vom Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) ausgestellt wird.
Mit diesem Dokument können Sie die eingezahlten Beträge belegen und als abzugsfähige Aufwendungen unter Sozialversicherungen oder Sonderausgaben geltend machen.
Wenn Sie es nicht erhalten haben, wenden Sie sich direkt an die CCSS.

Mit diesem Dokument können Sie die eingezahlten Beträge belegen und als abzugsfähige Aufwendungen unter Sozialversicherungen oder Sonderausgaben geltend machen.
Wenn Sie es nicht erhalten haben, wenden Sie sich direkt an die CCSS.
So sieht eine solche Bescheinigung aus:

Aktualisiert am: 11/04/2025
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