Wer kann den Freibetrag für außerberufliche Tätigkeiten in Anspruch nehmen?
Sie können den außerberuflichen Freibetrag in den folgenden zwei Fällen in Anspruch nehmen:
- Bei einer gemeinsamen Besteuerung von Ehe- oder Lebenspartnern, die beide Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit beziehen.
Zum Beispiel von:
- Nettoeinkommen aus unselbständiger Tätigkeit,
- Gewinne aus freien Berufen,
- Gewinne aus Industrie und Handel,
- Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft.
- Auf Antrag gewährt, wenn einer der Ehegatten oder Lebenspartner Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit erzielt und der andere zu Beginn des Steuerjahres seit weniger als drei Jahren eine Altersrente bezieht.
Aktualisiert am: 20/02/2024
Danke!