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Was kann ich in der luxemburgischen Steuererklärung absetzen?

Bei der luxemburgischen Steuererklärung können Sie eine Reihe von Kosten absetzen.

Hier einige Beispiele:



Unter "Werbungskosten" :

(Pauschales Minimum 540 €)

Beiträge an Berufskammern und Gewerkschaften
Bücher und Fachzeitschriften, die fast ausschließlich der Ausübung der beruflichen Tätigkeit dienen.
Berufskleidung
Arbeitsmittel, die fast ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet werden.
Ausgaben für Weiterbildungen, die für die Ausübung Ihres Berufs notwendig sind.

Unter "Sonderausgaben" :

(Pauschale Höchstgrenze 672 € pro Person im Haushalt).

Sollzinsen im Zusammenhang mit Verbraucherkrediten
Beiträge und Prämien für Versicherungen

Einige Beispiele:
Autoversicherung (nur Haftpflicht und geschützter Fahrer)
Hausratversicherung (nur Haftpflicht)
Zusätzliche Krankenversicherung
Lebensversicherung

Bausparvertrag
(Alter des Steuerzahlers zwischen 18 und 41 Jahren max. 1.344€ pro Person im Haushalt)
(Alter des Steuerpflichtigen über 41 vollendet : 672€ pro Person im Haushalt)

Altersvorsorgevertrag (max. 3.200€ pro Steuerzahler).
Spenden (mindestens insgesamt 120€)

Unter "Hauptwohnsitz" / "Zukünftiger Hauptwohnsitz" :

Schuldzinsen in Verbindung mit Immobilienkrediten für Ihren Hauptwohnsitz.

Obergrenze abhängig vom Jahr der Verfügbarkeit und der Haushaltszusammensetzung :
Verfügbarkeitsdatum nach dem 31/12/2022 : Voller Abzug.
Verfügbarkeitsdatum zwischen dem 31/12/2018 und dem 01/01/2023 : 4.000€
Verfügbarkeitsdatum zwischen dem 31/12/2013 und dem 01/01/2019 : 3.000€
Verfügbarkeitsdatum vor dem 01/01/2014: 2.000€

Nur im Jahr des Erwerbs des Hauptwohnsitzes :
Die Notarkosten für die Eröffnung eines Kredits.
Die Bankprovision

Unter "Freibeträge" :

Kosten für Hauspersonal, Kosten für Hilfeleistungen bei Pflegebedürftigkeit, Kosten für Kinderbewahrung (max. 5400€).

Einige Beispiele:
Kita-Gebühren ("Crèche")
Kindertagesstätte ("Maison relais")
Hauspersonal / Putzpersonal

Unter "Sonstiges" :


Außergewöhnliche Belastungen
(Diese Kosten sind abzugsfähig, wenn eine bestimmte Mindestgrenze erreicht wird. Siehe hier: https://help.taxx.lu/de/article/warum-werden-meine-aussergewohnlichen-belastungen-nicht-in-meiner-steuererklarung-erfasst-3i4q8s/)

Medizinische Kosten, die nicht von der CNS oder einer Krankenzusatzversicherung erstattet werden (auch Apothekenkosten).
Kosten für eine Scheidung
Kosten für Zivilprozesse
Bestattungskosten
Unterhalt für Personen, die keinen Unterhalt beanspruchen können
Diätplan (auf Rezept)

Renten und dauernde Lasten (im Falle einer Scheidung)
Kinder, die nicht im Haushalt leben (max. 4422€)

Sie wissen nicht, wo und wie Sie die zahlreichen Abzüge angeben sollen? Verwenden Sie taxx.lu, um Ihnen zu helfen, Ihre Steuererklärung einfach auszufüllen!

Aktualisiert am: 23/05/2025

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