Artikel über: Steuererklärung
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Was kann ich in der luxemburgischen Steuererklärung absetzen?

Bei der luxemburgischen Steuererklärung können Sie eine Reihe von Kosten absetzen.


Hier einige Beispiele:


Unter "Werbungskosten" :

(Pauschales Minimum 540 €)


  • Beiträge an Berufskammern und Gewerkschaften
  • Bücher und Fachzeitschriften, die fast ausschließlich der Ausübung der beruflichen Tätigkeit dienen.
  • Berufskleidung
  • Arbeitsmittel, die fast ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet werden.
  • Ausgaben für Weiterbildungen, die für die Ausübung Ihres Berufs notwendig sind.


Unter "Sonderausgaben" :

(Pauschale Höchstgrenze 672 € pro Person im Haushalt).


  • Sollzinsen im Zusammenhang mit Verbraucherkrediten
  • Beiträge und Prämien für Versicherungen


Einige Beispiele:

  • Autoversicherung (nur Haftpflicht und geschützter Fahrer)
  • Hausratversicherung (nur Haftpflicht)
  • Zusätzliche Krankenversicherung
  • Lebensversicherung


  • Bausparvertrag

(Alter des Steuerzahlers zwischen 18 und 41 Jahren max. 1.344€ pro Person im Haushalt)

(Alter des Steuerpflichtigen über 41 vollendet : 672€ pro Person im Haushalt)


  • Altersvorsorgevertrag (max. 3.200€ pro Steuerzahler).
  • Spenden (mindestens insgesamt 120€)


Unter "Hauptwohnsitz" / "Zukünftiger Hauptwohnsitz" :
  • Schuldzinsen in Verbindung mit Immobilienkrediten für Ihren Hauptwohnsitz.


Obergrenzen für das Steuerjahr 2025 


Verfügbarkeitsdatum

Abzugsgrenze pro Person (€)

Nach le 31/12/2023

Uneingeschränkter Abzug

Zwischen dem 31/12/2019 und 01/01/2024

4.000 €

Zwischen dem 31/12/2014 und 01/01/2020

3.000 €

Vor dem 01/01/2015

2.000 €



Nur im Jahr des Erwerbs des Hauptwohnsitzes :

  • Die Notarkosten für die Eröffnung eines Kredits.
  • Die Bankprovision


Unter "Freibeträge" :

Kosten für Hauspersonal, Kosten für Hilfeleistungen bei Pflegebedürftigkeit, Kosten für Kinderbewahrung (max. 5400€).


Einige Beispiele:

  • Kita-Gebühren ("Crèche")
  • Kindertagesstätte ("Maison relais")
  • Hauspersonal / Putzpersonal


Unter "Sonstiges" :


Außergewöhnliche Belastungen

(Diese Kosten sind abzugsfähig, wenn eine bestimmte Mindestgrenze erreicht wird.


  • Medizinische Kosten, die nicht von der CNS oder einer Krankenzusatzversicherung erstattet werden (auch Apothekenkosten).
  • Kosten für eine Scheidung
  • Kosten für Zivilprozesse
  • Bestattungskosten
  • Unterhalt für Personen, die keinen Unterhalt beanspruchen können
  • Diätplan (auf Rezept)


  • Renten und dauernde Lasten (im Falle einer Scheidung)
  • Kinder, die nicht im Haushalt leben (max. 5.424€)


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Aktualisiert am: 05/03/2026

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