Welche Erwerbungskosten sind bei Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig ?
Erwerbungskosten sind Ausgaben, die direkt mit dem Erwerb, der Verwaltung, der Erhaltung oder dem Einzug von Einkünften aus Kapitalvermögen verbunden sind. Sie mindern den zu versteuernden Nettobetrag, der angegeben werden muss.
Beispiele für abzugsfähige Kosten:
- Darlehenszinsen: Kredit, der für den Kauf von Aktien, Anleihen oder anderen Wertpapieren aufgenommen wurde, muss durch eine Bankbescheinigung nachgewiesen werden.
- Depotgebühren: Verwahrungsgebühren oder Depotgebühren, die von einer Bank oder einem Broker berechnet werden.
- Brokergebühren: Provisionen, die beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren gezahlt werden.
- Inkassokosten: Kosten, die entstehen, um ein Recht auf Einkünfte durchzusetzen (z.B. Mahnung eines Schuldners).
- Finanzinformationskosten: Abonnements für Zeitungen oder Börsenplattformen, sofern sie in direktem Zusammenhang mit der Verwaltung des Portfolios stehen.
Nicht abzugsfähig sind:
- Anschaffungskosten (Kaufpreis der Wertpapiere).
- Nicht erstattungsfähige ausländische Steuern.
- Verluste aus Wertpapieren oder Kursschwankungen (werden nicht als Erwerbungskosten angesehen).
Aktualisiert am: 16/07/2025
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