Wo sollen Unterhaltsleistungen, die Sie an Ihren geschiedenen Ehepartner bezahlen, eingetragen werden?
Entkreuzen Sie im Formular "Kinder" das Kästchen "Das Kind war Teil meines Haushaltes" und geben Sie dann den jährlichen Betrag der Unterhaltskosten an, die Sie getragen haben
Der Betrag darf jedoch nicht höher als 4.422€ pro Jahr und Kind sein. Das System von taxx.lu wendet diese Grenze automatisch an.
Der Betrag darf jedoch nicht höher als 4.422€ pro Jahr und Kind sein. Das System von taxx.lu wendet diese Grenze automatisch an.
Aktualisiert am: 23/10/2024
Danke!