Artikel über: KinderDieser Artikel ist auch verfügbar in:Wo sollen erhaltene Unterhaltsleistungen vom geschiedenen Ehepartner eintragen werden?Kreuzen Sie im Formular "Kinder" das Feld "Ich bin alleinerziehend" und geben Sie den monatlichen Betrag der erhaltenen Leistungen an.Aktualisiert am: 20/02/2024