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# Wo sollen Einkünfte aus Schwangerschafts- oder Erziehungsurlaub eingetragen werden?

Einkünfte aus Mutterschafts- oder Elternurlaub sind im Formular „Gehälter“ anzugeben.

Sie können die "Zwischensumme des Bruttoeinkommens" Ihres Jahreslohnausweises entweder im Feld "Zwischensumme des Bruttoeinkommens" oder "Geldbezüge bei Krankheit, Mutterschaft, Unfall und Arbeitslosigkeit" angeben. **Achtung! Geben Sie es NICHT in beiden Feldern an!**

Im Feld „Arbeitgeber (Name und Adresse)“ muss unbedingt die Caisse pour l'avenir des enfants (oder eine gleichwertige Einrichtung) angegeben werden.


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