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# Wie wird der abzugsfähige Höchstbetrag für eine Restschuldversicherung (Einmalprämie) berechnet?

Der Höchstbetrag für eine Restschuldversicherung (Einmalprämie) wird wie folgt berechnet :

* 6.000€ + 1.200€ für jedes Kind im Haushalt.
* Zusätzliche 8% für jedes Jahr nach dem 30. Lebensjahr des Versicherungsnehmers.

Hier ein Beispiel:

Eine vierköpfige Familie :
* Die Mutter, 38 Jahre alt,
* Der Vater, 40 Jahre alt
* Zwei Kinder

**Sie können insgesamt bis zu 24.960 € absetzen.**

Erklärungen:

Zuschlag für den 40-jährigen Vater :
* 6 000€ + 2 x 1 200 € = 8 400 €
* 8 % x 10 x 8 400 € = 6 720 €.

Aufschlag für die 38-jährige Mutter :
* 6 000 €
* 8 % x 8 x 6.000 € = 3.840 €.

|| Gut zu wissen! Eine Restschuldversicherung mit Einmalprämie können Sie alle 5 Jahre in Ihrer luxemburgischen Steuererklärung für Ihren Hauptwohnsitz absetzen. Damit können Sie einen Teil eines Immobilienkredits heute und einen weiteren Teil in 5 Jahren abdecken und gleichzeitig die Steuervorteile voll ausnutzen.