Wie werden Rückzahlungen bei regulärer Fälligkeit eines Altersvorsorgevertrags besteuert?
Bei normalem Ablauf eines Vertrags (unter der Voraussetzung, dass alle Bedingungen des Artikels 111bis oder 111ter L.I.R. erfüllt sind, insbesondere eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren und ein Alter zwischen 60 und 75 Jahren) können die Leistungen in Form von Kapital, jährlichen Bezügen oder einer Leibrente zurückgezahlt werden.
Das Kapital und die jährlichen Abhebungen gelten als sonstiges Einkommen und werden mit der Hälfte des für den Steuerpflichtigen geltenden Gesamtsteuersatzes besteuert.
Die Leibrente wird zu 50 % besteuert, die andere Hälfte ist steuerfrei, wobei auf den steuerpflichtigen Teil der normale Tarif angewendet wird.
Aktualisiert am: 04/07/2025
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