Wie werden erhaltene Dividenden besteuert?
Dividenden sind zu 50% steuerbefreit, wenn sie von einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft (S.A, S.A.R.L usw.) ausgeschüttet werden, die ihren Sitz in einem der folgenden Länder hat :
in Luxemburg oder ;
in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder ;
in einem Land, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg abgeschlossen hat.
Sie müssen auch das Modell 180 ausfüllen, wenn Sie Dividenden erhalten, die von luxemburgischen oder ausländischen Gesellschaften ausgeschüttet werden, die in einem Land ansässig sind, mit dem Luxemburg ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.
Sie profitieren von einem Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 1.500 € pro Jahr für eine alleinstehende Person und 3.000 € für ein verheiratetes oder in Partnerschaft lebendes Paar.
Beispiel :
In Luxemburg erhaltene Dividenden:
Formular 180 ausfüllen
Geben Sie auf taxx.lu die Summe für die von luxemburgischen Gesellschaften erhaltenen Dividenden in der Kategorie "Kapitalvermögen" unter "Dividenden" (Bruttobetrag - Freistellung von 50 %) an.
Dividenden, die in der Europäischen Union oder in einem Land, das mit Luxemburg ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen hat, vereinnahmt werden:
Formular 180 ausfüllen
Geben Sie auf taxx.lu die Summe für die von der Europäischen Union oder in einem Land, das mit Luxembourg ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen hat, erhaltenen Dividenden in der Kategorie "Kapitalvermögen" unter "Dividenden" (Bruttobetrag - 50 % Freistellung) an.
Dividenden, die in einem Land bezogen werden, mit dem Luxemburg kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen hat:
Geben Sie auf taxx.lu die Summe für die von einem Lang mit dem Luxemburg kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen hat, erhaltene Dividenden in der Kategorie "Kapitalvermögen" unter "Dividenden" (Bruttobetrag) an.
in Luxemburg oder ;
in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder ;
in einem Land, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg abgeschlossen hat.
Sie müssen auch das Modell 180 ausfüllen, wenn Sie Dividenden erhalten, die von luxemburgischen oder ausländischen Gesellschaften ausgeschüttet werden, die in einem Land ansässig sind, mit dem Luxemburg ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.
Sie profitieren von einem Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 1.500 € pro Jahr für eine alleinstehende Person und 3.000 € für ein verheiratetes oder in Partnerschaft lebendes Paar.
Beispiel :
In Luxemburg erhaltene Dividenden:
Formular 180 ausfüllen
Geben Sie auf taxx.lu die Summe für die von luxemburgischen Gesellschaften erhaltenen Dividenden in der Kategorie "Kapitalvermögen" unter "Dividenden" (Bruttobetrag - Freistellung von 50 %) an.
Dividenden, die in der Europäischen Union oder in einem Land, das mit Luxemburg ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen hat, vereinnahmt werden:
Formular 180 ausfüllen
Geben Sie auf taxx.lu die Summe für die von der Europäischen Union oder in einem Land, das mit Luxembourg ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen hat, erhaltenen Dividenden in der Kategorie "Kapitalvermögen" unter "Dividenden" (Bruttobetrag - 50 % Freistellung) an.
Dividenden, die in einem Land bezogen werden, mit dem Luxemburg kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen hat:
Geben Sie auf taxx.lu die Summe für die von einem Lang mit dem Luxemburg kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen hat, erhaltene Dividenden in der Kategorie "Kapitalvermögen" unter "Dividenden" (Bruttobetrag) an.
Aktualisiert am: 09/07/2024
Danke!