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# Wie sind ausländische Einkünfte gegenüber der luxemburgischen Steuerverwaltung nachzuweisen?

Für jede Einkommensart, auch für ausländische Einkünfte, sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Für in Belgien und Deutschland ansässige Personen ist die jährliche Gehaltsbescheinigung vorzulegen.
Für in Frankreich ansässige Personen ist eine Kopie der französischen Steuererklärung oder alternativ die letzte Gehaltsabrechnung des Steuerjahres vorzulegen.