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Wie ist die Steuerregelung bei einer vorzeitigen Rückzahlung eines Altersvorsorgevertrags vor dem 60. Lebensjahr oder vor 10 Jahren?

Eine vorzeitige vollständige oder teilweise Rückzahlung eines Altersvorsorgevertrags vor dem 60. Lebensjahr oder vor 10 Jahren Vertragslaufzeit, außer bei schwerer Krankheit oder Invalidität, unterliegt als sonstiges Einkommen der vollen Besteuerung zum normalen Einkommensteuersatz.

Aktualisiert am: 04/07/2025

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