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Wie hoch ist der Pauschalabschlag bei Invalidität ?

Hier ist der Pauschalabschlag für außergewöhnliche Belastungen bei Invalidität oder Gebrechen:


Prozentsatz der Arbeitsunfähigkeit

Jährlicher Pauschalabzug (€)

25 % bis ausschließlich 35 %

150 €

35 % bis ausschließlich 45 %

225 €

45 % bis ausschließlich 55 %

375 €

55 % bis ausschließlich 65 %

450 €

65 % bis ausschließlich 75 %

525 €

75 % bis ausschließlich 85 %

585 €

85 % bis ausschließlich 95 %

645 €

95 % bis einschließlich 100 %

735 €

Ausnahme

Personen unter E*

1.455 €



E* : Personen, deren zentrales Sehvermögen null oder weniger als 1/20 des normalen Sehvermögens beträgt, und Personen, die sich in einem Zustand der Hilflosigkeit befinden, der sie dazu zwingt, die Hilfe und Pflege anderer in Anspruch zu nehmen.

Aktualisiert am: 04/09/2025

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