Wie hoch ist der Pauschalabschlag bei Invalidität ?
Hier ist der Pauschalabschlag für außergewöhnliche Belastungen bei Invalidität oder Gebrechen:
Prozentsatz der Arbeitsunfähigkeit | Jährlicher Pauschalabzug (€) |
---|---|
25 % bis ausschließlich 35 % | 150 € |
35 % bis ausschließlich 45 % | 225 € |
45 % bis ausschließlich 55 % | 375 € |
55 % bis ausschließlich 65 % | 450 € |
65 % bis ausschließlich 75 % | 525 € |
75 % bis ausschließlich 85 % | 585 € |
85 % bis ausschließlich 95 % | 645 € |
95 % bis einschließlich 100 % | 735 € |
Ausnahme |
|
Personen unter E* | 1.455 € |
E* : Personen, deren zentrales Sehvermögen null oder weniger als 1/20 des normalen Sehvermögens beträgt, und Personen, die sich in einem Zustand der Hilflosigkeit befinden, der sie dazu zwingt, die Hilfe und Pflege anderer in Anspruch zu nehmen.
Aktualisiert am: 04/09/2025
Danke!