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# Wie gebe ich Einkünfte aus dem Verkauf von Aktien, Wertpapieren und Kryptowährungen an?

Diese FAQ betrifft den Verkauf von Aktien, Wertpapieren und Kryptowährung (z. B. Bitcoins) in Luxemburg und im Ausland. 

Der Kapitalgewinn entspricht der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis der Aktien oder Wertpapiere. 

Während des Kalenderjahres realisierte Kapitalerträge, deren Betrag weniger als 500 Euro beträgt, sind nicht steuerpflichtig und müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden. 

Kapitalgewinne über 500 € sind unter den folgenden Bedingungen zu deklarieren:



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