Artikel über: Hilfreiche Adressen
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Wie erhält man eine luxemburgische Einkommensbescheinigung im Rahmen eines Antrags auf finanzielle Studienbeihilfe?

Für einen Antrag auf finanzielle Studienbeihilfe kann eine Einkommensbescheinigung aus Luxemburg erforderlich sein, die sich auf einen oder beide Elternteile bzw. den Elternteil und seinen Ehe- oder Lebenspartner bezieht, der/die in Luxemburg arbeitet und im gleichen Haushalt wie der Studierende lebt.


Diese Bescheinigung muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Aktuelles Ausstellungsdatum: Das Dokument darf nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung sein.
  • Betroffenes Steuerjahr: Es muss sich um das letzte Steuerjahr mit einer erfolgten Veranlagung handeln.
  • Eine Bescheinigung, die bestätigt, dass keine Veranlagung erfolgt ist, wird nicht akzeptiert.


Die Bescheinigung kann beim zuständigen Steueramt beantragt werden:

  • Entweder telefonisch,
  • Oder über das Kontaktformular auf der Website der luxemburgischen Steuerverwaltung: impotsdirects.public.lu.


Der Versand der Bescheinigung erfolgt entweder:

  • Zur persönlichen Abholung während der Öffnungszeiten (7:45 – 12:15 Uhr),
  • Oder per Post an die gesetzliche Adresse des Antragstellers.


Der Antrag an die ACD muss folgende Angaben enthalten:

  • Den Namen des Antragstellers,
  • Die Steuernummer (matricule fiscal),
  • Die vollständige Adresse,
  • Den Namen der anfordernden Stelle und den Grund der Anfrage (z. B. Studienbeihilfe).


Aktualisiert am: 24/06/2025

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