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# Wie berechnet man den vermieteten Anteil, wenn man nur einen Teil der Hauptwohnung vermietet?

Wenn Sie nur einen Teil Ihrer Hauptwohnung vermieten (zum Beispiel ein Zimmer oder eine Etage), müssen Sie ermitteln, wie viel Prozent der Gesamtfläche tatsächlich vermietet wird. Diese Angabe ist wichtig für die korrekte Besteuerung der Mieteinnahmen und die Aufteilung abzugsfähiger Kosten.

**Vermieteter Anteil (%) = (Vermietete Fläche in m² / Gesamtfläche der Wohnung in m²) × 100**

**Beispiel:**
Gesamtfläche Ihrer Wohnung: 120 m²
Vermietete Fläche (z. B. ein Zimmer oder eine Etage): 30 m²

**Berechnung:**
30 m² / 120 m² = 0,25 → das heißt 25 % der Wohnung sind vermietet

**In diesem Beispiel:**
* 25 % der Wohnung gelten als vermietet → dieser Teil ist steuerpflichtig
* 75 % gelten weiterhin als Ihre Hauptwohnung → dieser Teil ist steuerfrei

Das bedeutet auch: 25 % der Gebäudekosten (Versicherung, Zinsen, Instandhaltung usw.) können anteilig als Werbungskosten für die Vermietung abgesetzt werden, sofern steuerlich zulässig.